30.Juni 2006

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Greven,

 

zu Beginn der Ratssitzung am 5. April 2006 wurde Ihnen, Herr Bürgermeister, eine Resolution mit Adressenlisten und Unterschriften von 162 Bürgern überreicht.

 

Diese Resolution wendet sich gegen die ständig steigenden Kosten für Energie, an denen örtliche Energieversorger wie die Stadtwerke Greven GmbH ein hohes Maß an Mitverantwortung tragen, der sie sich aber häufig durch eine bewusst verschleiernde Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit zu entziehen versuchen. Verantwortung dafür tragen aber auch nicht wenige  Kommunalpolitiker, die sich völlig unkritisch auf bequeme und dauerhafte Zuwendungen für die öffentlichen Haushalte eingerichtet haben.

 

 

Die Resolution hat folgenden Wortlaut:

 

„Wir appellieren an Stadtrat und Bürgermeister der Stadt Greven, die Stadtwerke nicht vorrangig zur Einnahmen-Verbesserung der städtischen Finanzen zu nutzen, sondern zur Versorgung der Bürger und Gewerbetreibenden mit bezahlbarer Energie. Wir wehren uns dagegen, dass insbesondere die Gewinne aus dem Gasgeschäft zur Finanzierung anderer kommunaler Aufgaben herangezogen werden, weil dies eine einseitige Belastung der Gaskunden aus sachfremden Erwägungen ist. Wir fordern Sie daher auf, sich für die Rücknahme der Preiserhöhungen einzusetzen.“

 

 

Nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher haben in Deutschland inzwischen etwa 500.000 Bürger Widerspruch eingelegt gegen die Preiserhöhungen ihrer Energieversorger. Dazu gehört auch eine hohe Zahl von Grevener Bürgern, die den Preiserhöhungen der Stadtwerke Greven GmbH vorwiegend wegen Unbilligkeit unter Berufung auf  §315 BGB widersprochen haben. Darüber werden im Zweifelsfall die Zivilgerichte zu entscheiden haben.

 

 

Die politische Verantwortung für die städtischen Unternehmen

 

Kernpunkt der oben genannten Resolution ist aber die politische Verantwortung für die Preisgestaltung der Stadtwerke Greven GmbH, die eindeutig beim Mehrheitseigentümer liegt: der Stadt Greven. Dieser Verantwortung versucht sich der Stadtrat seit mehreren Jahren systematisch zu entziehen, indem Diskussionen über die Stadtwerke Greven regelmäßig an deren Aufsichtsrat weitergeleitet werden – wohl wissend, dass damit in der Regel die öffentliche Diskussion beendet ist.

 

Dabei kann es keinen Zweifel darüber geben, dass die Stadt Greven die Verantwortung für die strategische Ausrichtung ihrer privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen hat und nicht etwa der Aufsichtsrat oder sonstige Organe der Gesellschaft. Das ergibt sich eindeutig aus §113 Abs.1 der Gemeindeordnung. Das ergibt sich aber auch aus den Rechten des Mehrheits-Gesellschafters gegenüber dem Geschäftsführer und aus seinen Rechten bei der Feststellung des Jahresabschlusses nach dem GmbH-Gesetz. Schließlich ergibt sich die Verantwortung ebenfalls aus dem Gesellschaftsvertrag, den die Stadt Greven im übrigen gemäß § 53 GmbH-Gesetz jederzeit ändern kann, weil sie über die dazu notwendige Drei-Viertel-Mehrheit der Geschäftsanteile verfügt.

 

Gleichwohl zeigen die Niederschriften der Ratssitzungen in Greven, dass fast alle Diskussionen zum Thema „Stadtwerke“ unter Hinweis auf die angebliche Zuständigkeit des Geschäftsführers oder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Greven GmbH in aller Kürze beendet werden. Und selbst die Beschlüsse, mit denen der Stadtrat seine Mitglieder in der Gesellschafterversammlung oder im Aufsichtsrat der Stadtwerke für grundsätzliche Entscheidungen (z.B. bei der Feststellung des Jahresabschlusses) legitimiert, werden in der Regel ohne jede Diskussion getroffen.

 

Jüngstes Beispiel dafür war in der Ratssitzung vom 5.4.2006 Ihr Versuch, Herr Bürgermeister, einen Bürgerantrag an den Aufsichtsrat der Stadtwerke zu verweisen, mit dem Herr Thiel die Kündigung des Vertrages mit der Contigas / Thüga AG vorschlägt. Unabhängig von der Stichhaltigkeit dieses Antrages sollte Übereinstimmung darin bestehen, dass die Beziehung zu einem Mitgesellschafter der Stadtwerke GmbH nicht in deren Aufsichtsrat gehört – ein Gremium, in dem der Mitgesellschafter ja selbst mit vier Stimmen vertreten ist. Und über ureigene Belange der Stadt Greven wie die Kündigung eines Vertrages kann der Vertragspartner kein Mitspracherecht haben. Von dem Interessenskonflikt für den Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Greven GmbH, der gleichzeitig als Beiratsmitglied auf der Gehaltsliste des Vertragspartners Thüga AG steht, einmal ganz abgesehen.

 


Politische Diskussion über Einnahmen ist unerwünscht

 

So ist es offensichtlich, dass die politische Diskussion zum Thema „Stadtwerke“ unerwünscht ist, weil ein politischer Begründungszwang die Schwachstellen im System wirtschaftlicher Betätigung der Kommune offen legen könnte. Und es erscheint allemal einfacher zu sein, politisch brisante Fragen als betriebswirtschaftliches Problem zu deklarieren und dann in andere Gremien abzuschieben, anstatt selbst Antworten geben zu müssen. Hier heiligt parteiübergreifend der Zweck der Einnahmenverbesserung die Mittel und niemand fragt danach, ob denn die Gewinne der Stadtwerke GmbH angemessen sind und auf einigermaßen gerechten Grundlagen beruhen.

 

Wird auf der Einnahmenseite also häufig auf die Unabhängigkeit der städtischen Unternehmen verwiesen, um politische Diskussionen im Keim zu ersticken, so gilt das für die Ausgabenseite keineswegs. So hatte die Mehrheit des Stadtrates beispielsweise Ende vergangenen Jahres aus Anlass der geplanten Startbahnverlängerung am Flughafen Münster-Osnabrück  (FMO) keine Bedenken, ihre Rechte als Gesellschafter der Verkehrs GmbH (GVG) wahrzunehmen, um dort per Ratsbeschluss die vorhandenen Rücklagen in Höhe von knapp 800.000 € kurzerhand aufzulösen. Der Stadtrat hatte auch keine Bedenken, massiv in die Geschäftspolitik der GVG „hineinzuregieren“, und sie zur Aufnahme eines Kredits in Höhe von ca. 2,5 Mio. € für die Startbahnverlängerung zu zwingen. Diese Entscheidung war ausschließlich politisch motiviert - aus betriebswirtschaftlicher Sicht war sie hingegen völlig abwegig. Denn bei 17.000 € Jahresumsatz der GVG und einem regelmäßigen jährlichen Verlust von ca. 100.000 € ist kein Kredit rückzahlbar, schon gar nicht in dieser Größenordnung. Doch hier war der politische Wille offensichtlich stärker. Und mit einem Handstreich fegte er außerdem rechtliche Fragen danach beiseite, ob denn die Startbahnverlängerung am FMO mit den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gegenstand der Grevener Verkehrs GmbH in Einklang zu bringen sind.

 

 

Quersubventionierung

 

Bereits im Energiewirtschaftsgesetz von 1998 sollte die Quersubventionierung unterschiedlicher Unternehmensbereiche dadurch unterbunden werden, dass zumindest Elektrizitätsunternehmen in ihrer Buchführung getrennte Konten für die Bereiche Erzeugung, Übertragung und Verteilung sowie für Aktivitäten außerhalb des Elektrizitätsbereichs zu führen hatten (§9 Abs.2). Dem sind auch die Grevener Stadtwerke nachgekommen, ohne aber die darüber hinausgehende Forderung des Gesetzes zu erfüllen, eine Schlüsselung der Konten vorzunehmen, die auch für Dritte nachvollziehbar sein muss.

 

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz von 2005 wurde die unerlaubte Quersubventionierung dann ausdrücklich beim Namen genannt (§10 Abs.3) und festgelegt, dass Energieversorgungsunternehmen u.a. für die Bereiche Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung und Gasverteilung intern jeweils separate Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen aufzustellen haben. Mit dem Inkrafttreten dieser Vorschriften wird auch die Stadtwerke Greven GmbH wenigstens teilweise ihre von der Kommunalpolitik geförderte „Geheimnistuerei“ aufgeben und die Gewinnsituation ihrer unterschiedlichen Geschäftsbereiche darlegen müssen. Es kann allerdings unterstellt werden, dass in Zukunft insbesondere die erheblichen Gewinne im Gasgeschäft mit den Methoden kreativer Buchführung klein gerechnet werden.

 

Denn die Verantwortlichen der Stadt Greven sind auch bisher schon bemüht, die erheblichen Transferzahlungen zwischen den städtischen Betrieben nicht als solche erscheinen zu lassen. Und so sind nach der offiziellen Lesart die drei städtischen privatwirtschaftlichen Unternehmen völlig unabhängig voneinander, die lediglich zum Zwecke der Steuerersparnis zusammengefasst worden sind. 

 

Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: Alle Gesellschaften haben denselben Geschäftsführer; mit Ausnahme der Thüga-Vertreter bei den Stadtwerken sind außerdem die Mitglieder in den Gesellschafterversammlungen und den Aufsichtsräten identisch. Darüber hinaus haben die Bäder GmbH und die Verkehrs GmbH überhaupt kein eigenes Personal (Personalkosten im Jahr 2004 gleich Null!) - sie werden von der Stadtwerke GmbH mitverwaltet. Und auch die eigene Internetseite weist aus, dass die Stadtwerke GmbH die städtischen Bäder und den Personennahverkehr zu ihren eigenen Aufgaben zählt.

 

Es gibt daher de facto keine unabhängigen städtischen Gesellschaften, die lediglich zur Steuerersparnis unter dem Dach der GVVH GmbH zusammengefasst wären. Vielmehr handelt es sich im handelsrechtlichen Sinne eindeutig um verbundene Unternehmen, die Gewinne und Verluste nach Belieben hin- und herschieben. So werden mit den Gewinnen der Stadtwerke GmbH andere Bereiche quersubventioniert, die mit der Energieversorgung nicht das Geringste zu tun haben. Beispiel Nr. 1 sind die städtischen Bäder, die jedes Jahr aus dem Gewinn der Stadtwerke „über Wasser“ gehalten werden - im Jahr 2004 etwa mit 1,1 Mio. Euro. Beispiel Nr.2 ist die Startbahnverlängerung am Fughafen Münster-Osnabrück. Zu ihrer Finanzierung hat der Stadtrat, wie bereits erwähnt, die Grevener Verkehrs GmbH zur Aufnahme eines Kredits von bis zu 2,5 Mio. Euro verpflichtet. Es ist aber offensichtlich, dass dieser Kredit ausschließlich aus den Gewinnen der Stadtwerke GmbH bedient werden kann.

 

Daher stellt sich in aller Klarheit seit Jahren die Frage, weshalb die Energiekunden der Stadtwerke GmbH einen Großteil der städtischen Bäder mitbezahlen müssen. Und seit relativ kurzer Zeit erhebt sich die Frage, welcher Sachzusammenhang zwischen dem Energieverbrauch der Einwohner Grevens und der Startbahnverlängerung am FMO existiert. Und da bei der Stadtwerke GmbH die Gasversorgung den weitaus meisten Profit abwirft, sind es vor allem die Gaskunden, bei denen eine Antwort auf die Frage überfällig ist, warum sie über hohe Gaspreise sowohl Hallen- und Freibad als auch die Startbahnverlängerung am FMO zu tragen haben. Oder anders gefragt: Wie lässt es sich begründen, dass Eigentümer von Öl- oder Holzheizungen nicht für die vorgenannten Aufgaben herangezogen werden?   

 

 

Energiewirtschaftsgesetz: Preisgünstige Versorgung mit Elektrizität und Gas

 

Sowohl das Energiewirtschaftsgesetz von 1998 als auch jenes von 2005 verpflichten die Energieversorgungsunternehmen in §2 i.V. mit §1 auf eine möglichst „preisgünstige, verbraucherfreundliche …leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“.

 

Während die Preise für Elektrizität wenigstens in beschränktem Umfang staatlicher Kontrolle unterliegen und ein Mindestmaß an Wettbewerb vorhanden ist, werden die Gaspreise ohne öffentliche Kontrolle und in aller Regel ohne den geringsten Wettbewerb vom jeweiligen Versorgungs-unternehmen festgesetzt. Der Willkür in der Preisgestaltung bei der Gasversorgung ist damit Tür und Tor geöffnet. Und die Kommunen, die vielfach Eigentümer der Gaslieferanten sind, orientieren sich weniger am Ziel einer möglichst preisgünstigen, verbraucherfreundlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes,  als an der Möglichkeit zur Verbesserung ihrer eigenen Finanzsituation.

 

Das gilt in besonderem Maße auch für die Stadt Greven. So haben deren Stadtwerke im Jahr 2002 einen Gewinn von etwa 3,0 Mio. € eingefahren und in den beiden Folgejahren jeweils 2,5 Mio. €. Ausweislich der Jahresabschlüsse handelt es sich dabei insbesondere um Gewinne aus dem Gasgeschäft.

 

Nun wird man zwar auf  §109 Abs.1 der Gemeindeordnung verweisen können, in der festgeschrieben ist, dass die privatwirtschaftlichen Betriebe einen Ertrag für den Haushalt der Kommune abwerfen sollen. Entscheidend ist aber die darauf folgende Bedingung: nämlich Erträge für den kommunalen Haushalt nur insoweit, als dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht gefährdet wird. Die Präzisierung des öffentlichen Zwecks aber liefert das Energiewirtschaftsgesetz: eine preisgünstige und verbraucherfreundliche Energieversorgung. Sie ist mit Gewinnen in der o.a. Größenordnung schlechterdings nicht zu vereinbaren.

 

Das wird nachdrücklich untermauert durch einen Blick auf die Verzinsung des Eigenkapitals, die bei privatwirtschaftlichen Unternehmen nach §109 Abs.2 der Gemeindeordnung „marktüblich“ sein soll. Doch davon kann bei der Stadtwerken Greven GmbH nicht die Rede sein. Denn sie erzielte im Jahr 2004 eine Eigenkapitalrendite von ca. 33%, die beispielsweise mehr als doppelt so hoch war wie diejenige der Deutschen Bank. Und die durchschnittliche Verzinsung des Eigenkapitals aller deutschen Industrieunternehmen lag im Jahr 2004 bei gerade einmal 3,5%. Lägen schließlich für das Gasgeschäft in Greven gesonderte Zahlen vor, so würde man mit Sicherheit feststellen können, dass die Gewinnmarge dort in einer Größenordnung liegt, von der selbst hervorragend aufgestellte Unternehmen nur träumen können.

 

 

Zusammenfassung

 

Die Stadtwerke Greven setzen sich seit langem mit Billigung der Kommunalpolitik über gesetzlich fixierte Grundlagen hinweg. Sie halten mit Billigung des Stadtrates die Energiepreise künstlich hoch, um andere Bereiche damit subventionieren zu können. Sie orientieren sich weniger an der Versorgung der Bevölkerung mit preisgünstiger Energie als am Prinzip der Gewinnmaximierung. Und sie setzen seit Jahren die Energiepreise so hoch fest, dass das eingesetzte Kapital der Stadt Greven weit über dem Marktüblichen verzinst wird.

 

 

Daher appellieren wir an Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Greven und Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Ihre politische Verantwortung für die städtischen Unternehmen wahrzunehmen. Zusammen mit den Unterzeichnern der Ihnen überreichten Resolution bitten wir nachdrücklich darum,  sich für eine unverzügliche Änderung der Energiepreise einzusetzen.  

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Sprecherrat der IG-Gaspreis

 

 

Dr. Hamers