03.12.2007

 

An den Bürgermeister

der Stadt Greven

Herrn Peter Vennemeyer

Rathaus

48268 Greven

 

 

 

 

 

 

Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die IG-Gaspreis Greven regt an, dass der Stadtrat über folgende Aufträge an seine Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH Beschluss fasst: 

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

1.     Der Stadtrat beauftragt seine Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines unabhängigen Beraters (z.B. von der Verbraucherzentrale) zu prüfen, ob die von der Stadtwerke Greven GmbH mit Datum vom 8.11.2007 vorgelegten Gaslieferverträge und die dort verwendeten Preisanpassungsklauseln gegen geltendes Recht verstoßen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates berichtet dem Stadtrat über die Ergebnisse der Prüfung in seiner nächsten Sitzung.

 

2.     Der Stadtrat beauftragt seine Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH, dem Stadtrat Vorschläge zu unterbreiten,  in welcher Weise Obergrenzen für den Gewinn der Stadtwerke Greven festgelegt werden können, deren Überschreiten eine Rückzahlung an die Kunden nach sich zieht. Dabei soll einerseits eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals (§ 109 Abs.2 GO) erzielt werden und andererseits - unter Berücksichtigung des besonderen öffentlichen Zwecks (§ 109 Abs.1 GO) einer preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen  Energieversorgung (§ 1 Abs.1 ENWG) - eine Übervorteilung der Kunden oder einzelner Kundengruppen verhindert werden. 

 

3.     Der Stadtrat beauftragt seine Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH zu überprüfen, in welcher Weise die unterschiedlichen Spartengewinne (Strom, Gas, Wasser, Sonstiges) aneinander angeglichen werden können. Dem Stadtrat ist darüber in seiner nächsten Sitzung zu berichten.

 

Begründung:

 

Mit Datum vom 8.11.2007 hat die Stadtwerke Greven GmbH ihren Kunden neue Verträge angeboten, die insbesondere im Hinblick auf die darin verwendete Preisanpassungsklausel erhebliche rechtliche Bedenken ausgelöst haben. Dies wurde auf einer Versammlung der IG-Gaspreis am 26.11.2007 erläutert, von der Stadtwerke Greven GmbH in einer Zeitungsanzeige vom 02.11.2007 (Anlage 1) bestritten und in einer Stellungnahme der IG-Gaspreis vom 03.11.2007 erneut substantiiert dargelegt (Anlage 2). Da die Gefahr besteht, dass neben dem Unmut und der Verunsicherung vieler Kunden die neuen Verträge von den dazu berufenen öffentlichen Gerichten überprüft und möglicherweise in entscheidenden Abschnitten für ungültig erklärt werden, sollte der Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH seine Funktion als Kontrollorgan des Unternehmens wahrnehmen, so lange noch keine Gerichtsverfahren anhängig sind. (Gegebenenfalls könnte an Stelle des Aufsichtsrates der Stadtwerke Greven GmbH der Aufsichtsrat der Grevener Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH mit der Prüfung beauftragt werden, weil in diesem Gremium keine Vertreter der Thüga AG tätig sind.) Das Oberlandesgericht Bremen (Az: 5 U 42/06) hat im Übrigen vor wenigen Wochen Preisanpassungsklauseln für ungültig erklärt, die weit weniger Angriffsflächen boten als die Grevener Klausel.

 

Die anhaltende Diskussion über die Höhe der Gewinne der Stadtwerke Greven GmbH (vgl. Anlagen 1 und 2), die Auswirkungen des neuen BFH-Urteils zum steuerlichen Querverbund und die Verwendung der Gewinne für die Finanzierung von solchen öffentlichen Aufgaben, die nicht das Geringste mit der Energieversorgung zu tun haben, machen es auch in Greven erforderlich, Kriterien für eine „gerechte“ Belastung der Bürger über die Energiepreise aufzustellen. Es widerspricht demokratischen Prinzipien und es ist dem Bürger kaum vermittelbar, dass über die „Zusatzsteuer“ der Energiepreise hinter den verschlossenen Türen der Stadtwerke GmbH entschieden wird, ohne dass die Stadt Greven als Haupteigentümer der Stadtwerke dafür irgendwelche Vorgaben macht. Die bisher geübte Praxis des Stadtrates, nur über die Verwendung des Gewinns zu entscheiden, lässt für viele Bürger eine ausgeprägte politische Verantwortungsbereitschaft vermissen.

 

Ebenso ist es dem Bürger nicht vermittelbar, dass in den unterschiedlichen geschäftlichen Sparten der Stadtwerke Greven GmbH höchst unterschiedliche Umsatzrenditen und Gewinne erzielt werden. Die Frage, weshalb vor allem an den Gaskunden unverhältnismäßig viel verdient wird, mag für ein privat geführtes Wirtschaftsunternehmen irrelevant sein. Die Stadt Greven als Mehrheitseigentümer ist aber dem Gemeinwohl verpflichtet. Und wenn es keinerlei politische Begründung für eine besondere Belastung der Gaskunden gibt, dann sollten sich die politischen Entscheidungsträger dazu aufgerufen fühlen, das so schnell wie möglich zu ändern.    

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Sprecherrat der IG-Gaspreis

 

 

Dr.Joachim Hamers