Home
      




Landgericht Dortmund: Stadtwerke Greven gegen Stadtwerkekunden (08.07.2010)

Am 08.Juli 2010 wurde vor dem LG Dortmund das Verfahren gegen zwei Kunden der Grevener Stadtwerke fortgesetzt, das seit etwa drei Jahren vor sich "hindümpelt". Noch immer war unklar, ob es sich bei den Verträgen, die die Gaskunden (teilweise vor vielen Jahren) mit den Stadtwerken abgeschlossen haben, um Tarifverträge handelt oder um Sonderverträge. Und die Stadtwerke Greven bemühten sich während des Verfahrens nach Kräften darum, dies auch in Zukunft im Dunkeln zu belassen. Denn würde es sich um Sonderverträge handeln, würde die eindeutige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes zum Tragen kommen, nach der eine Preiserhöhung nur dann zulässig ist, wenn sie auf einer rechtlich haltbaren Preisänderungsklausel beruht. Diese Voraussetzung war jedoch (zumindest in der Vergangenheit) regelmäßig nicht erfüllt - Preiserhöhungen wären dann unwirksam. Würde es sich hingegen um Tarifverträge handeln,  müsste das Gericht die "Billigkeit" einer Preiserhöhung überprüfen. Eine derartige Überprüfung erfordert aber nach Aussage der Gerichtsvorsitzenden eine detaillierte Kontrolle der Stadtwerke-Kalkulation, was nicht ohne ein teures Sachverständigen-Gutachten zu machen sei. Und dieses Gutachten müsse letztendlich derjenige bezahlen, der vor Gericht unterliege.
(Das schreckte die Stadtwerke natürlich überhaupt nicht!)  

Erstes Verfahren vertagt - zweites Verfahren durch Vergleich beendet            

Während das erste der (entsetzlich langsamen) Gerichtsverfahren weiterhin offen blieb, wurde das zweite Verfahren zur Überraschung aller mit einem Vergleich beendet. Der Kunde Wolfgang Klaus hatte einen Sondervertrag über Gaslieferungen vorgelegt, den die Stadtwerke zunächst noch mit Tricks abzuschmettern versuchten. Zu Beginn des Prozesses hatten die Stadtwerke
dem Gericht nur die Vorderseite des Vertrages vorgelegt, um die rechtlich nicht haltbare Preisanpassungsklausel auf der Rückseite zu kaschieren. Als dann der Kunde auch die Vertragsrückseite dem Gericht vorgelegt hatte, wurde sie angeblich nicht an den Rechtsvertreter der Stadtwerke Greven weiter geleitet. Und als ihm während der mündlichen Verhandlung vom beklagten Kunden die Original-Durchschrift des Vertrages "unter die Nase" gehalten wurde, monierte der Anwalt, dass der vorgelegte Vertrag nur eine Durchschrift sei (Kunden bekommen aber immer nur die Durchschrift!). Schließlich gefielen ihm die Unterschriften auf dem Vertrag nicht ...

Dieses durchsichtige Manöver stieß bei der Vorsitzenden Richterin auf wenig Verständnis, und es konnte kein Zweifel daran bestehen, dass der vorgelegte Vertrag in einem Endurteil als Sondervertrag gewertet worden wäre. Fraglich war allerdings, ob dieser Sondervertrag nicht durch das allseits bekannte Schreiben vom 08.11.2007, mit dem die Stadtwerke Greven GmbH alle Kunden ultimativ aufforderte, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, ordnungsgemäß gekündigt worden war. Dann nämlich hätten ab dem 01.01.2008 (später auf Druck der IG-GrevenEnergie um 2 Monate verlängert) für alle Kunden neue Vertragsbedingungen und neue Preise gegolten, die zunächst einmal nicht mehr mit dem Argument der Unbilligkeit hätten angefochten werden können.

Stadtwerke Greven verzichten auf bis zu zwei Drittel ihrer Forderungen gegenüber Kunden

     Friedensangebot    
Ohne diese Rechtsfragen abschließend zu entscheiden, machte die Richterin einen Vergleichsvorschlag, mit dem sich die Stadtwerke umso mehr anfreunden konnten, je mehr sie ihre Felle davonschwimmen sahen. Und Wolfgang Klaus stimmte dem Vergleich zu, nachdem Einigkeit darüber erzielt wurde, dass davon alle Forderungen bis zum Auslaufen der Vertragsbeziehungen mit den Stadtwerken erfasst werden sollten. Dieser Vergleich sieht vor, dass die Stadtwerke Greven bei den Gaslieferungen
je nach Zeitraum auf die Hälfte bzw. zwei Drittel ihrer Forderungen verzichten, während die Forderungen aus den Stomlieferungen um 50% reduziert werden.
 
(Die Grevener Zeitung berichtete am 15.07.2010 vom Vergleich und eine  Woche später zog die WN nach.)

 
Was hatte der weise Aufsichtsrat der Stadtwerke noch im Oktober 2008 unter Zustimmung von CDU, SPD, ProG und UFW gesagt? Zitat: "Es besteht keinerlei Vermutung, dass die von den Stadtwerken verwendeten Klauseln nicht gesetzeskonform sein sollten."


Eröffnung des Verfahrens gegen weitere 16 Grevener Stadtwerkekunden

Bereits eine Stunde vor den beiden oben beschriebenen Verfahren hatte die juristische Auseinandersetzung mit den Stadtwerken für 16  weitere Grevener Bürger vor dem Landgericht Dortmund begonnen, die in der Mehrzahl von der Düsseldorfer Anwältin Leonora Holling vertreten werden. Zu dieser ersten mündlichen Verhandlung, die nach der Zivilprozessordnung auch eine Güteverhandlung sein muss, waren alle Beklagten persönlich geladen worden, obwohl schon vorher klar war, dass niemand vergleichsbereit war. Und so war denn auch das Ergebnis der mündlichen Verhandlung eher bescheiden  - sieht man einmal von den relativ detaillierten Erläuterungen der Vorsitzenden zur Rechtslage ab, die auch für Nichtjuristen einigermaßen verständlich waren. Dass der Anwalt der Stadtwerke hin und wieder seine abweichende Meinung kundtun musste, war unerheblich, gehört aber wohl zum Geschäft.
Versorgungsvertrag
Nicht verwunderlich war, dass auch in diesem Verfahren die Frage nach der Art der geschlossenen Verträge eine zentrale Rolle spielen wird: Tarifvertrag oder Sondervertrag? Und infolge dessen war es auch nicht sonderlich überraschend, dass die Stadtwerke ziemlich bald versuchten, einen Sondervertrags-Status in Abrede zu stellen. Ganz so einfach wird das allerdings nicht sein, und Sprücheklopfen reicht vor Gericht als Beweismittel nicht aus. Und so ermahnte die Gerichtsvorsitzende die Stadtwerke, auch in ihren Kellern nach den Vertragsunterlagen der Kunden zu suchen, nachdem der Geschäftsführer der Stadtwerke erklärt hatte, alle Geschäftsunterlagen nach 10 Jahren zu vernichten - auch die Unterlagen über laufende Verträge! (Das muss man sich einmal auf der Zunge oder im Gehirn zergehen lassen.)

Etwas Schärfe brachte schließlich einer der Beklagten-Anwälte in die Verhandlung. Die Stadtwerke Greven hätten nur die niedrigen Konzessionsabgaben an die Stadt Greven abgeführt, die ausschließlich für Sonderverträge in Betracht kämen. Wenn die Stadtwerke jetzt also versuchten, die Kundenverträge als Tarifverträge auszulegen, müsse der Geschäftsführer der Stadtwerke möglicherweise mit einer Strafanzeige wegen Betrugs rechnen. Denn er habe damit die Stadt Greven eventuell vorsätzlich "hinters Licht" geführt. 

Wie dem auch sei: Der Stadtwerke Greven GmbH wurde seitens des Gerichtes aufgegeben, innerhalb einer sechswöchigen Frist dazu Stellung zu nehmen, welche Art von Vertrag sie mit den einzelnen Beklagten abgeschlossen hätten. Und die Beklagten können darauf mit gleicher Frist antworten. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadtwerke von sich aus dartun werden, dass alle Gaslieferverträge mit den Grevenern als Sonderverträge abgeschlossen worden sind. Dann wären die darauf beruhenden Preiserhöhungen im Zweifelsfall ungültig gewesen, und das Gerichtsverfahren könnte vielleicht schnell zum Abschluss gebracht werden.

Ob das allerdings realistisch ist, mag man nach den Erfahrungen der letzten Jahre, nach den Erklärungen des Geschäftsführers in der Sondersitzung des Stadtrates, nach den vielen abwiegelnden, verharmlosenden, verdrehenden, arroganten und ignoranten Äußerungen von Aufsichtsratsmitgliedern, Ratsvertretern und Stadtverwaltung stark bezweifeln. Vielleicht befragen wir Paul dazu, der während der Fußball-WM sein Meisterstück abgeliefert hat.

   



Dr. Uwe Meyer (SPD) Nachfolger von Roland Post
Na endlich! Wie wir es schon vermutet hatten, ist der neue Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Greven, in den Beirat der THÜGA berufen worden. Ob er dort wie sein Vorgänger etwa 5.000 Euro für zwei anstrengende Nachmittage bei Kaffee und Kuchen bekommt, ist nicht überliefert.



Jahresabrechnung der Stadtwerke für 2009


Die meisten Stadtwerkekunden dürften inzwischen die Jahresabrechnungen der Stadtwerke bekommen haben. Anders als in den Vorjahren wird die IG-GrevenEnergie aus diesem Anlass aber keine öffentliche Veranstaltung durchführen. Denn an den Argumenten hat sich nichts geändert.

Wir werden aber in Kürze diejenigen zu einem Diskussionsabend (auch zu den Jahresabrechnungen) einladen, die sich bisher schon engagiert, den Anbieter wechseln wollen oder ihn schon gewechselt haben bzw. von den Stadtwerken verklagt  oder mit einem gerichtlichen Mahnbescheid bedacht worden sind.

Alle anderen Stadtwerkekunden wollen ganz offensichtlich weiterhin über die Energiepreise die Schwimmbäder bzw. die Startbahnverlängerung am FMO subventionieren und mit RWE gemeinsame Sache machen - eine Haltung, die die IG-GrevenEnergie seit Jahren abgelehnt hat.

Da an der Spitze der Stadtwerke zwar der Aufsichtsratsvorsitzende einen neuen Namen trägt, aber inhaltlich ganz offensichtlich die alte Politik fortsetzen will, da die Schuldenkoalition aus CDU und SPD weiterhin die Mehrheit im Stadtrat stellt und die Kredite der Stadt wie seit Jahren aus den überhöhten Energiepreisen zu bedienen gedenkt, da der Herr Bürgermeister und sein Stadtkämmerer zur Verhinderung der Totalpleite der Stadt Greven  weiterhin auf hohe Energiepreise und Steuererhöhungen setzen, gibt es nur noch einen gangbaren Weg, den Stadtwerkeklüngel zum Nachdenken zu bringen:
Anbieterwechsel! Und zum Glück gibt es jetzt auch in Greven einen halbwegs funktionierenden Markt im Gasbereich, so dass es einige Alternativen zu den Stadtwerken gibt.

Erinnern Sie sich noch, was Bürgermeister Vennemeyer (SPD) vor nicht allzu langer Zeit in einer Zeitungsanzeige der Stadtwerke sagte? Jawohl, Konkurrenz belebt das Geschäft! Jeder hat inzwischen auch in Greven die Möglichkeit, diesen Leitsatz des ersten Bürgers der Stadt in die Tat umzusetzen. (Wer's noch immer nicht weiß, kann hier nachschauen.)

Die IG-GrevenEnergie beabsichtigt auch nicht mehr, in Stadtratsitzungen Fragen an den Bürgermeister zu stellen, um sich dort nichtssagende, halbwahre, mürrische Antworten abzuholen. Sie hat auch genug von Sondersitzungen des Stadtrates zum Thema "Stadtwerke", in denen das städtische Unternehmen beliebig lange seine Wohltaten preisen kann, der Bürger aber von der Teilnahme an der Diskussion ausgeschlossen wird.







Leere Drohung der Stadtwerke Greven GmbH

 
Mit Datum vom 26.10.2009 haben die Grevener Stadtwerke eine Reihe von Kunden angeschrieben. Sie werden darin aufgefordert, die wegen Unbilligkeit der Preise einbehaltenen Zahlungen bis zum 10.11.2009 an die Stadtwerke Greven vorzunehmen. Anderenfalls würden die Stadtwerke Klage vor dem Landgericht Dortmund erheben.

Als Begründung für Ihre Forderung erklären die Stadtwerke, "dass mittlerweile zwei höchstrichterliche Urteile des Bundesgerichtshofs vorliegen,  die beide bestätigen,  dass Preisanpassungen wie sie die Stadtwerke Greven durchgeführt haben, rechtmäßig sind. Schon im Interesse unserer pünktlich zahlenden Kunden können wir es daher nicht hinnehmen, dass einzelne Kunden ihre Rechnungen entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung kürzen."

Um welche Urteile es sich dabei handelt, verraten die Stadtwerke allerdings nicht. Und die betroffenen Kunden können davon ausgehen, dass es diese Urteile nicht gibt. Der IG-GrevenEnergie sind nur Urteile des Bundesgerichtshofes bekannt, die die Preisanpassungen der Stadtwerke als rechtswidrig erscheinen lassen. Daher ist das Schreiben der Stadtwerke als leere Drohung zu bewerten - in der Hoffnung, dass möglichst viele Kunden darauf reinfallen.

Unser Rat lautet daher:

Zahlen Sie nicht, sondern lassen Sie sich von den Stadtwerken die Urteile nennen, auf die Bezug genommen wird. Einer Klage können Sie gelassen entgegen sehen. Und im Ernstfall können Sie sich darauf verlassen,  dass die IG-GrevenEnergie zusammen mit Ihnen für die Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt sorgen wird.  

P.S. Bis heute (08.12.2009) haben die Stadtwerke Greven trotz schriftlicher Anfrage keinem der  betroffenen Kunden  die Urteile genannt, auf die sie sich beziehen. Kein Wunder: Es gibt sie nicht! Die Stadtwerke Greven haben geblufft.  
Leserbrief Grevener Zeitung 30.10.2009




Eine Million Euro der Stadtwerke für Mini-Beteiligung an RWE
 ("Green Gecco")

Die Schuldenkoalition aus CDU und SPD lebt auch im neuen Stadtrat fort. Gegen die Stimmen aller anderen Parteien und Gruppierungen wurde beschlossen, was CDU und SPD seit jeher am besten können: Neue Schulden machen. Angeblich, damit die Grevener Stadtwerke sich für ökologische Projekte engagieren können. Damit hat es aber nicht das Geringste zu tun, wie die Grünen hinreichend nachgewiesen haben. In Wirklichkeit geht es darum, im Fahrwasser des Energiemultis RWE auf Kosten der Verbraucher Gewinne zu machen. Ein echtes Mitspracherecht haben die Stadtwerke zwar nicht. Aber das braucht man auch nicht bei einem solch kundenfreundlichen Geschäftspartner wie der RWE AG, der es bekanntlich seit Jahrzehnten um nichts anderes geht als das Wohlergehen der Verbraucher - die umgeknickten Strommasten im verschneiten Münsterland des Jahres 2005 lassen grüßen. RWE, da weiß man was man hat!

Die Volksweisheit "sage mir, mit wem Du umgehst, und ich sage Dir, wer Du bist" lässt die Fürsprecher für das Green Gecco Projekt, Jürgen Diesfeld (CDU) und Dr.Uwe Meyer (SPD), ziemlich kalt. Haben sie sich doch seit Jahren schon als Aufsichtsratsmitglieder in der Sonne eines anderen Energiemultis gewärmt - der THÜGA AG. Wenn das keine Empfehlung für einen gut dotierten Beiratsposten bei der RWE ist, den zuletzt CDU-Bürgermeister Dr.Gericke innehatte. Und nach dem Abgang Roland Posts (ProG) ist auch noch ein Beiratssitz bei der THÜGA AG vakant, der vermutlich dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Greven zufällt. Der darf dann zweimal pro Jahr nach München zum Kaffeetrinken fliegen, einen Vortrag anhören über das segensreiche Wirken der THÜGA - und dafür ca. 4.000,00 Euro kassieren. Bei der auf Transparenz setzenden Informationspolitik der Stadtwerke werden wir es allerdings erst in ein paar Jahren erfahren, wem die glückliche Stunde geschlagen hat - wie weiland in jener denkwürdigen Stadtratssitzung...
   


Wuff! Wir sind wieder wer ...

glaubt der Geschäftsführer der Stadtwerke Greven. Und damit's auch die Anderen glauben, geben die Stadtwerke viel Geld für eine Imagekampagne aus, die von einer Münsteraner Werbeagentur entwickelt worden ist: Greven ohne Stadtwerke ist wie ...
 

Wer eine Imageverbesserung anstrebt, hat's offenbar nötig. Aber der Geschäftsführer der Stadtwerke, der noch nie durch einen  übertriebenen Hang zur Selbstkritik aufgefallen ist, fragt nicht nach möglichen Fehlern der Stadtwerke. Er fragt auch nicht danach, ob das verbesserungsbedürftige Image der Stadtwerke nicht die Folge von groben hausinternen Fehlern oder die Folge einer falschen Zielbestimmung für das Unternehmen ist. Nein, es ist viel einfacher:  "Wir sind jahrelang defensiv aufgetreten und haben unsere Preise erklärt", so Schäpermeier. "Es wird Zeit für eine offensive Debatte." Aha! Und dann noch die falsche Frage, um die es bisher überhaupt nie gegangen ist: "Wollen wir Stadtwerke oder nicht?"

Wenn allerdings die Stadtwerke sich weiterhin als unfähig erweisen, eine eigene, zukunftsgerichtete Strategie für das Unternehmen zu entwickeln und stattdessen lieber die Nähe zu den großen Energiekonzernen suchen, könnte die Frage aktuell werden. Denn die Stadtwerke als verkleinertes Abbild von E.ON oder RWE - darauf  können viele Bürger verzichten.

Lesen Sie hier einen Bericht über die Imagekampagne der Stadtwerke in der Zeitung für kommunale Wirtschaft.   




Stadtwerke kündigen 6000 Verträge zum 1.1.2010

Die Stadtwerke Greven bleiben sich treu.

So wie sie vor 2 Jahren die Unterschrift unter neue Verträge mit geringen Preissenkungen erpresst haben, versuchen sie es auch jetzt wieder. 6000 Verträge werden gekündigt, damit die Stadtwerke die Wohltat einer kleinen Preissenkung mit einem neuen Vertrag kombinieren können. Es geht ja doch nur um eine klitzekleine Änderung: die Preisanpassungsklausel. Sie muss doch nur an die neuere Rechtsprechung angepasst werden!  


Ist dies wirklich so harmlos (und unschuldig)?

Die Preisanpassungsklausel ist der zentrale Punkt eines jeden Liefervertrages (Sondervertrages). Sie allein gibt dem Energieversorger das Recht, die Preise zu erhöhen - wenn diese Klausel denn rechtsgültig ist. Da dies bei vielen (oder den meisten) eben nicht der Fall ist, sind  mittlerweile eine Reihe von Gerichts-Urteilen ergangen, die den Kunden Recht gegeben haben, wenn sie die Rechnungen gekürzt haben. Von Amts- und Landgerichten über Oberlandesgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof.

Preisanpassungsklauseln

Die IG-GrevenEnergie hat seit langer Zeit die Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke Greven als rechtswidrig kritisiert. Und obwohl auch die Verbraucherzentrale NRW zu demselben Schluss kam, zeigte man sich in Greven gewohnt ablehnend und ignorant. "Es besteht keinerlei Vermutung", so hieß es in einer dreisten Stellungnahme der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Stadtwerke, "dass die von den Stadtwerken verwendeten Klauseln nicht gesetzeskonform sein sollten." Und die geballte juristische Fachkompetenz im Grevener Stadtrat schloss sich mit großer Mehrheit (CDU, SPD, ProG, UFW) an. Warum dann aber kündigen die Stadtwerke jetzt alle Verträge - bloß um neue Preisanpassungsklauseln durchzusetzen? Haben sie in den zur Zeit laufenden Gerichtsverfahren gegen ihre eigenen Kunden "kalte Füße" bekommen? Spricht jetzt vielleicht doch eine Vermutung dafür, dass die bisherigen Klauseln rechtswidrig waren? Oder sollen die Kunden mal wieder hinters Licht geführt werden?

Preissenkungen zu niedrig - Anpassung an den Ölpreis kommt zu spät

Unabhängig davon sind die jetzt angekündigten Preissenkungen zu niedrig und sie kommen zum 1. Januar 2010 erheblich zu spät, wenn man den Verlauf der Ölpreisentwicklung als Maßstab nimmt. Aber die Stadtwerke wollen ganz offensichtlich noch mal eben den ersten Teil des kommenden Winters zu hohen Preisen abrechnen - so wie die erste Preissenkung dieses Jahres pünktlich nach dem Abschluss der Haupt-Heizzeit in Kraft trat. Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick nach Emsdetten: dort kommt die Preissenkung bereits zum 1. Oktober! Aber die Stadtwerke Emsdetten brauchen auch keine Sonder-Abschöpfung ihrer Kunden zur Finanzierung der Startbahnverlängerung am FMO durchzuführen. Da tröstet es auch nicht, wenn der Stadtwerke-Geschäftsführer den Kunden Sand in die Augen bläst und auf die ungünstigeren Tarife von RWE hinweist. Warum vergleicht er sich nur mit denen, die ohnehin als Abzocker bekannt sind? Es gibt ja auch noch Alternativen!

Anbieterwechsel statt neue Verträge

Die von der Stiftung Warentest empfohlene Webseite verivox.de zeigt, dass man bei einem Verbrauch von 20.000 kWh einiges Geld sparen kann, wenn man den Anbieter wechselt - und das ist ja inzwischen problemlos möglich. Gegenüber einem Sondervertrag mit den Stadtwerken Greven zahlt man beispielsweise zur Zeit beim Anbieter "Energiehoch3" 163,40 Euro weniger und gegenüber der Grundversorgung sogar 244,32 Euro weniger. Dafür kann man schon einmal an Weihnachtsgeschenke denken. Und im Unterschied zu den Sonderverträgen der Stadtwerke Greven braucht man sich dort nicht für ein ganzes Jahr festzulegen, sondern kann den Vertrag monatlich kündigen!  

Wenn das nicht verbraucherfreundlich ist ...  
Artikel separat öffnen:  pdf oder html


Stadt Greven will mit einem 4-Mio. Euro Kredit  0,1% an der THÜGA AG erwerben.  

Die Grevener Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH (GVVH) mit ihrem Geschäftsführer Schäpermeier, ihrem Aufsichtsratsvorsitzenden
Roland Post (ProG), ihrem Gesellschaftervertreter Korfsmeier (CDU) und Bürgermeister Vennemeyer (SPD) will einen Kredit von 4 Mio. Euro aufnehmen, um damit die THÜGA-Anteile an den Stadtwerken zu kaufen. (Zur Erinnerung: Die GVVH ist das Dach für die drei  städtischen Gesellschaften Stadtwerke GmbH, Bäder GmbH und Verkehrsbetriebe GmbH.)


Planen CDU, SPD und ProG die Schließung der Grevener Bäder?

Die GVVH verdient kein eigenes Geld, sondern bekommt den Überschuss aus den Gewinnen der Stadtwerke, nachdem diese zuvor die Defizite der Bäder und der Verkehrsbetriebe ausgeglichen haben. Für das Jahr 2008 hatte die GVVH einen Gewinn von 30.000 € erwartet - also sozusagen Peanuts. In den davor liegenden Jahren sind teilweise erhebliche Überschüsse angefallen, deren größter Teil in den FMO geflossen ist. Aus diesem Grund gibt es auch keine Rücklagen bei der GVVH. Das heißt: Die GVVH hat nichts und muss daher den kompletten Anteil an der THÜGA fremd finanzieren. Da sie weder Vermögen noch Rücklagen hat, gibt es vermutlich nur zwei Wege, diesen Kredit von einer Bank zu bekommen. Entweder plant die Koalition aus CDU, SPD und ProG die baldige Schließung von Hallenbad und/oder Freibad - denn damit könnte sie die Überschüsse der GVVH deutlich erhöhen. Oder aber sie braucht zur Absicherung des Kredits eine Bürgschaft, für die nach Lage der Dinge nur die Stadtwerke oder die Stadt Greven in Frage kommen. In diesem Fall wäre es wahrscheinlicher, dass die Stadt Greven mit einer Bürgschaft einspringen würde, wie sie es schon mit fast 6 Mio. Euro beim FMO vorexerziert hat. Und bei einem Schuldenstand von fast 100 Mio. Euro kommt's auf diese Kleinigkeit von 4 Mio. Euro auch nicht mehr an ...

Welche Argumente werden für den Erwerb der THÜGA-Anteile genannt?

1) Sicherung von Einfluß bei dem in Zukunft fünftgrößten deutschen Energiekonzern? Das ist Unfug, denn mit einem Anteil von 0,1 % hat man keinen Einfluss. Und aus demselben Grund ist auch die Aussage des Bürgermeisters "Wir sind THÜGA" mit demselben Kommentar zu versehen.

2) Die Rendite soll über Zins und Tilgung liegen. Nun, gerade Greven sollte mit solchen Prognosen vorsichtig sein und aus den unseligen Grundstückskäufen gelernt haben. Andernorts gilt jedenfalls noch immer das Sprichwort "Gebranntes Kind scheut das Feuer!" Und wie schief derartige Vorhersagen auch heutzutage liegen können, zeigt der Scherbenhaufen am Airportpark, zeigen aber auch die ständigen Defizite des FMO (mit einem Schuldenstand von 95 Mio. €), die auch durch Schönreden der Herren Stöwer und Kubendorf nicht kleiner werden. Und wer Anteile an einem Unternehmen "auf Pump" kauft in der Hoffnung auf saftige Ausschüttungen, verstößt gegen eine eherne Empfehlung im Geschäft mit Aktien, die man auch hier analog anweden kann: Kaufe sie nie auf Kredit - denn wenn die Kurse sich anders als erwartet entwickeln, kommst Du in größte Schwierigkeiten. Schließlich: Wenn die Herren Schäpermeier, Post, Korfsmeier und Vennemeyer auf eine hohe Rendite setzen, um daraus den Zins und die Tilgung des Kredits zu finanzieren, setzen sie tendenziell auf hohe Energiepreise - denn ansonsten kann die Rechnung nicht aufgehen.

3) Der neue fünftgrößte Energieversorger werde ein kommunaler Spieler, wie Bürgermeister Vennemeyer den dritten Vorteil darstellt. Doch welchen Nutzen soll der Energiekunde davon haben? Die Stadtwerke Greven gehören bisher schon zu einem "kommunalen Spieler" - nämlich zum Verband kommunaler Unternehmen. Dieser Verband hat sich in den letzten Jahren bei seinen Forderungen und in seiner kundenfeindlichen Haltung in nichts von den großen Energieunternehmen unterschieden. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sich das bei der neuen THÜGA ändern sollte.

4) Trägt die Beteiligung an dem neuen Unternehmen zur Versorgungssicherheit und zu günstigen Energiepreisen bei? Auch dafür gibt es keine Anhaltspunkte, und die Versorgungssicherheit war auch bisher nicht gefährdet. Sie könnte viel einfacher gesichert werden, wenn auch am Grevener Gasmarkt endlich Wettbewerb eintreten würde, bei dem der Kunde unter vielen Anbietern wählen kann. Und dass die Zugehörigkeit zu einem "Großen" zu günstigeren Energiepreisen führt - das wurde vor Jahren schon im Zusammenhang mit der THÜGA-Beteiligung an den Stadtwerken behauptet - aber gestimmt hat das Argument nie. Im Gegenteil: Dort wo die THÜGA alleine zu bestimmen hatte, waren die Preise in der "Oberliga". Und noch einmal: Das Finanzierungsmodell für die THÜGA-Beteiligung setzt auf hohe Gewinne - und damit auf tendenziell steigende Energiepreise. Das liegt gewiss nicht im Interesse des Verbrauchers!

Kein stichhaltiges Argument für den Erwerb von THÜGA-Anteilen "auf Pump" durch die Stadt Greven

Es gibt daher keinen einzigen Grund für die Stadt Greven, ein neues Schuldenloch aufzumachen, das deren Handlungsfähigkeit weiter einschränkt. Die Meldung des gestrigen Tages, dass die Stadt Greven aus Geldmangel einigen Kindern den Zugang zur Offenen Ganztags-Grundschule verwehrt hat, sollte den Ratsmitgliedern von CDU, SPD und ProG Anlass genug sein, über die Folgen ihrer Schuldenpolitik nachzudenken. Alle, die sich im Schulausschuss über das fehlende Geld für die Offene Ganztags-Grundschule aufgeregt haben, haben jedenfalls im Januar 2009 noch für die großzügige finanzielle Beteiligung der Stadt Greven an der Startbahnverlängerung am FMO gestimmt und wenige Monate zuvor für ein Millionen-Darlehen der Stadt Greven an die Airportpark GmbH.

Und schließlich eine Bemerkung zum Kommentar Ulrich Reskes in den Westfälischen Nachrichten vom 6.6.2009: Die sog. Gasrebellen haben kein Problem mit den Grevener Stadtwerken - sofern sie eine transparente und verbraucherfreundliche Energiepolitik betreiben. Sie werden sich aber überlegen müssen, wie sie mit jenen Politikern umgehen wollen, die sich anschicken, mal wieder Monopoly auf Kosten der Bürger zu spielen.                                                                                                                
  Artikel separat öffnen:  pdf oder html


Achtprozentige Gehaltserhöhung für den Geschäftsführer der Stadtwerke Greven GmbH

Es passiert nicht alle Tage, dass ein Leserbrief an eine Zeitung geschickt wird und die Antwort darauf - bevor er überhaupt veröffentlicht worden ist - wenige Stunden später bereits in der Internet-Ausgabe der Westfälischen Nachrichten zu lesen ist. Der Leserbrief selbst erscheint natürlich erst einen Tag später in der Print-Ausgabe. Soll hier die schützende Hand der Westfälischen Nachrichten - der Artikel ist in der Printausgabe mit "res" (= Ulrich Reske) gezeichnet - über jemand ausgebreitet werden, noch bevor er attackiert worden ist? Schwamm drüber - das innige Verhältnis der WN zum Stadtwerke-Klüngel ist ja bekannt! (Die Grevener Zeitung hat den Leserbrief übrigens auch veröffentlicht.)

Ohne hier auf die beachtlichen acht Prozent einzugehen, die in Zeiten einer dramatischen Wirtschaftskrise aufhorchen lassen, sind die Antworten der Grevener Verantwortlichen bemerkenswert und liefern mal wieder das übliche Bild von Ahnungslosigkeit und Verschleierung ab. Fakt ist die achtprozentige Gehaltserhöhung - sie wird von Herrn Schäpermeier bestätigt. Aber wer hat sie beschlossen? Eine "ganz normale Tarifrunde" sagt der Geschäftsführer. Also wird's der Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH gewesen sein, denn der Aufsichtsrat eines Unternehmens ist üblicherweise für Gehaltsfragen eines leitenden Angestellten zuständig. Aber laut dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Stadtwerke (Roland Post, ProG) hat dieses Gremium in Gehaltsfragen kein Mitspracherecht. Vielmehr sei das einzig und allein eine Angelegenheit der Gesellschafter. Und das seien "die Stadt Greven und die Thüga, ein Netzwerk kommunaler Energieversorger" (welch niedliche Umschreibung für den Energiekonzern, der zu 100% der E.ON AG gehört und in dessen Beirat Roland Post tätig ist!).

Wenn nun aber die Stadt Greven  zuständig ist, müsste der Chef der Verwaltung, Bürgermeister Vennemeyer, Auskunft geben können. Doch der Bürgermeister weiß von einer Gehaltserhöhung nichts und will sie auch nicht bewerten. Also kann nur noch der Personalausschuss der Gesellschafter, auf den Schäpermeier verweist, die Gehaltserhöhung beschlossen haben. Doch wer ist Mitglied in diesem Gremium? Für die Stadt Greven ist es Herr Prof. Korfsmeier (CDU) und für die THÜGA AG ist es Mr.X. Da man davon ausgehen kann, dass der THÜGA-Vertreter auf jeden Fall für eine achtprozentige Gehaltserhöhung ist - Energiekonzerne sind in dieser Hinsicht großzügig - bleibt Herr Prof. Korfsmeier übrig. Der stellvertretende Bürgermeister und CDU-Mann hat also für den Geschäftsführer der Stadtwerke die Gehaltserhöhung beschlossen!

Oder etwa nicht?
........................................................................................................................................................................................................
Ein Nachtrag  vom 16.Mai: Heute behauptet Ratsmitglied Stratmann in einem Leserbrief, der Bürgermeister habe nachweislich die Unwahrheit gesagt, denn er habe von der Gehaltserhöhung des Geschäftsführers gewusst.

Wer lügt denn jetzt - der Bürgermeister, Herr Stratmann, oder hat die WN die Aussage des Bürgermeisters erfunden?
Schwer zu sagen, aber vielleicht können hier die Einwohnerfragen zu Beginn der nächsten Ratssitzung am 28.05.09 weiter helfen.


Neue Klage der Stadtwerke gegen ihre Kunden


Die Stadtwerke Greven GmbH verklagen 16 weitere Stadtwerkekunden, die vor  einigen Monaten Widerspruch gegen gerichtliche Mahnbescheide eingelegt hatten. Im Moment läuft sozusagen noch ein Vorverfahren, mit dem der Anwalt der Stadtwerke Greven versucht, alle 16 Einzelklagen zu einer Sammelklage zusammen zu fassen. Da damit der Streitwert auf mehr als 11.000 Euro anwächst, wäre in jedem Fall das Landgericht zuständig. Aber welches? Normalerweise käme nur das Landgericht Münster in Betracht. Da es in dem Verfahren aber auch um Inhalte des Energiewirtschaftsgesetzes geht, könnte auch die Handelskammer des Landgerichtes Dortmund zuständig sein. Dort laufen (oder kriechen) auch seit 18 Monaten die beiden übrigen Prozesse gegen Kunden der Stadtwerke Greven, die hoffentlich jetzt etwas zügiger voranschreiten, weil die entscheidenden (verbraucherfreundlichen) Entscheidungen des Bundesgerichtshofes inzwischen längst veröffentlicht sind. (Lesen Sie dazu auch den Bericht der Grevener Zeitung vom 1.5.2009.)


"Gaspreisrebellen"    Die betroffenen Kunden der Stadtwerke sind herzlich eingeladen zu einer Info-Veranstaltung am
   Montag, 4.5.2009, 19:00 Uhr in Otto's Museumskneipe. Einige weiterführende Erläuterungen
   finden Sie hier .


   Lesen Sie auch hier den schnellen Bericht der Grevener Zeitung mit einer kleinen Korrektur: Wir            heißen natürlich IG-GrevenEnergie.

       
 Foto: P. Jalufka, Grevener Zeitung


Grevener Klüngel


Auf lokaler Ebene versuchen die Westfälischen Nachrichten die Stadtwerke Greven mit nicht zuviel Transparenz in der Öffentlichkeit zu belasten, wie der nicht abgedruckte Leserbrief der IG-GrevenEnergie vom 29.03.2009 zeigt.  Und vom Energiepreis-Kartell (CDU, SPD, ProG, UFW) im Grevener Stadtrat ist schon gar kein Impuls für eine Änderung der Hochpreispolitik der Stadtwerke zu erwarten, weil die selbst verursachten Schulden nur über die Gewinne der Stadtwerke zumindest ein wenig abgemildert werden können. Und so wird man in Greven vergeblich darauf warten, dass der Beton in den Köpfen der meisten Kommunalpolitiker irgendwann einmal rationalen Argumenten zugänglich wäre. Die Herren Bez und Korfsmeier (beide CDU), Meibeck (SPD), Post (ProG) und Knoke (UFW), die sich im Januar mit soviel Elan für die Verschwendung von öffentlichen Geldern zugunsten der Startbahnverlängerung am FMO und gleichzeitig gegen eine frühere Senkung der Erdgaspreise ausgesprochen hatten, werden in den letzten Tagen vermutlich ihr Fernsehgerät abgeschaltet und die unabhängige Presse einfach ignoriert haben. Denn dort wurde in seltener Einmütigkeit das Gewinnstreben der Energieunternehmen verurteilt. Und das gilt im Übrigen auch für die "kleinen" Stadtwerke, die sich in ihrer Geschäftspolitik in nichts von den Energiemultis unterscheiden. Kein Wunder - denn das wird ja von den meisten Kommunalpolitikern und auch von Bürgermeister Vennemeyer (SPD) und der Stadtverwaltung so eingefordert!  
 

Tagesthemen 15.04.2009
Stern-Online 15.04.2009:

Streit um Energiepreise.
Die Masche der Gasversorger



STREIT MIT ENERGIEKONZERNEN -
   Regierung verlangt niedrigere        
       Gaspreise für Verbraucher
Hören Sie bitte die Tagsthemen vom 15.04.2009, indem  Sie das Bild anklicken.

In dem Beitrag der Tagesthemen wird empfohlen, vor Beginn der kommenden Heizperiode gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Das kann durchaus sinnvoll sein, auch wenn man dabei nur ein paar Euro einsparen kann - in Greven gibt es ja leider noch immer keinen nennenswerten Wettbewerb beim Gas.

Unsere bessere Empfehlung lautet daher: Zeigen Sie bei der kommenden Kommunalwahl jenen Kommunalpolitikern die Rote Karte, die mit überhöhten Energiepreisen die Startbahnverlängerung zu finanzieren suchen oder für andere Zwecke missbrauchen. Und das sind insbesondere CDUSPD und ProG! Wer deren peinliches Gerede in Ratssitzungen mitverfolgt hat, wird wissen, dass mit diesen Parteien eine transparente Preispolitik auch in Zukunft nicht möglich ist. Um Nuancen besser - aber auch nicht mehr - argumentieren FDP und UFW.  Eine Gelbe Karte bei der Kommunalwahl dürfte angemessen sein.

Darüber hinaus gibt es nur eine wirkungsvolle Methode, sich gegen die Stadtwerke zu wehren: Gegen die Rechnungen  Widerspruch einlegen wegen rechtswidriger Preisanpassungsklauseln bzw. wegen Unbilligkeit der Preise - Musterschreiben bekommen Sie bei uns! Ganz wichtig: Unter Vorbehalt zahlen hilft Ihnen nicht weiter - nur wenn Sie Geld einbehalten, können Sie etwas erreichen! 


(Angemessene ?) Preissenkung zum 1.Juni 2009


Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Greven GmbH hat beschlossen, zum 1. Juni 2009 die Gaspreise zu senken. Was da im Einzelnen auf die Bürger zukommt, können Sie in einem Artikel der Grevener Zeitung vom 16.03.09 nachlesen. Darin heißt es, bei einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh spare man im Monat einen Betrag von 6,17 Euro ein. Sollte man sich nicht freuen, wenn die Gaspreise mal wieder einen Richtungswechsel vornehmen? Oder wundert man sich wieder, dass die Stadtwerke die sog. Ölpreisbindung bei Preiserhöhungen prompt in die Tat umsetzen, bei Preisreduzierungen aber nicht?

Lesen Sie bitte dazu bitte die Leserbriefe von
Wilhelm Schürkmann und Paul Temming-Hanhoff.
  

Zum Vergrößern klicken Sie bitte den jeweiligen Leserbrief an!
Leserbrief Paul Temming-Hanhoff 25.03.09

Lesen Sie bitte auch den informativen Artikel  von  "spiegel.online" vom 08.04.2009 : "Konzerne senken Gaspreise - aber erst nach der Heizsaison".


Der Prozess gegen die beiden Grevener Stadtwerkekunden ist vom Landgericht Dortmund auf Mai vertagt worden. Den beiden Beklagten wurde Gelegenheit gegeben, einen erneuten Schriftsatz einzureichen. Während der mündlichen Verhandlung hatte die Richterin erkennen lassen, dass sie möglicherweise Sachverständige bestellen will, die die Preiskalkulation der Stadtwerke zu überprüfen hätten. Das von den Stadtwerken vorgelegte Gutachten der WIBERA AG, mit dem bereits viele andere Stadtwerkekunden mundtot gemacht werden sollten, spielte keine Rolle.

Der Bundesfinanzhof hat bereits im Oktober  2008 entschieden, dass auf das "Legen eines Hausanschlusses" für Wasser nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% zu zahlen ist. Nahezu alle Versorgungsunternehmen haben aber den Regelsteuersatz von 19% (früher 16%) berechnet, so dass der Kunde einen deutlich überhöhten Rechnungsbetrag zahlen musste. 

Darauf hatte Anfang März 2009  Ratsmitglied Werner Heiring in einem Leserbrief hingewiesen, der auch die Rückzahlungsverpflichtung der Stadtwerke heraus stellte.  

Die Stadtwerke Greven reagierten darauf in einer Pressemitteilung mit Verschleierungsversuchen und (gespielter ?) Ahnungslosigkeit. Die Bürger sollten sich gegebenenfalls an das Finanzamt wenden, denn für die Mehrwertsteuer seien die Stadtwerke nicht zuständig.
Dass es anders geht, zeigten die Stadtwerke Münster schon im Januar 2009. Sie zahlten ohne Umschweife an viele Kunden Geld zurück. Und da sie nicht immer die aktuellen Anschriften kannten, baten sie die Kunden mittels Presseerklärung, sich bei ihnen wegen Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu melden.
(Vgl.
Grevener Zeitung vom 04.03.2009  oder rtf-Datei
Unsere Empfehlung:
Bauherren, denen die Stadtwerke Greven in den letzten Jahren (bis einschl. 2000)  einen Wasseranschluss gelegt haben, sollten schriftlich und per Einschreiben von den Stadtwerken die Rückerstattung der zuviel einbehaltenen Mehrwertsteuer verlangen. Legen Sie eine Rechnungskopie bei und geben Sie Ihre Bankverbindung an. Beziehen Sie sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 08.10.2008 (Az: VR 61/03)

Plötzlich geht's doch: Lesen Sie die Information der GrevenerZeitung vom 10.03.2009!

Kommentar: Während der Geschäftsführer der Stadtwerke Greven noch heute über das angebliche Chaos schimpft, zahlen die Stadtwerke Münster bereits seit  2 Monaten das Geld an die Kunden zurück. Das ist der Unterschied zwischen kundenfreundlich und seinem Gegenteil! Ob die Stadtwerke Greven überhaupt gehandelt hätten, wenn sie nicht durch Leserbriefe darauf hingewiesen worden wären?

Diese Meldung finden Sie auf der Homepage der Stadtwerke (10.02.2009):

Stadtwerke Greven greifen E.ON an.
"Jetzt wird der Spieß rumgedreht", erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Jürgen Schäpermeier selbstbewusst.

Unser Kommentar: Da kann sich E.ON aber warm anziehen! Junge,Junge!



Am 05.02.2009 fand im "Goldenen Stern" eine Info-Veranstaltung der IG-GrevenEnergie statt. Tagesordnungspunkte waren u.a.:
  • Stadtwerke Greven - Firma der Bürger oder Dukatenesel der Politiker? *
  • Spendenkonto für Rechtshilfefond  
    (Kto-Nr. 505 165 940 -  BLZ  401 637 20  Volksbank Nordmünsterland)
  • Kontrolle der Jahresabrechnung der Stadtwerke Greven 
  • Die Rechte der Stadtwerke-Kunden
  • Musterbrief und Rechenhilfen **
Lesen Sie bitte dazu die Pressemitteilung.

Und hier finden Sie zwei "Powerpoint-Präsentationen", die auf der  Info- Veranstaltung gezeigt wurden. Sie können die Präsentationen als pdf-Dateien anschauen und / oder herunterladen:  Politisches und Rechtliches.

 "Für meinen lieben Bürgermeister,
   für meinen lieben Aufsichtsrat
    und für die Schuldenkoalition"

*  Den Zusammenhang zwischen hohen Gaspreisen in Greven und
Startba
hnverlängerung am FMO sehen Sie hier .

** Musterbriefe zur Jahresabrechnung der Stadtwerke Greven und Excel-Berechnungsmuster können Sie per e-mail anfordern: info@ig-grevenenergie.de.  Geben Sie dabei bitte Ihren Namen und die Anschrift an.



Der Geschäftsführer der Stadtwerke lässt auch ein Jahr nach Einführung der neuen Verträge mit sich handeln, wenn Sie jetzt noch nachträglich unterschreiben. Dann nämlich bekommen Sie rückwirkend die günstigeren Konditionen der Sondervertragskunden. Das jedenfalls hat Herr Schäpermeier (persönlich) erklärt, als sich ein Kunde bei ihm beschwerte, wegen Nichtunterzeichnung des (rechtswidrigen) Vertrags in die ungünstigere Grundversorgung eingestuft worden zu sein.
Unser Kommentar: Gehen Sie auf das Angebot des Geschäftsführers nur dann ein, wenn Sie ansonsten nicht mehr ruhig schlafen können oder Ihren finanziellen Beitrag zur Startbahnverlängerung am FMO erhöhen wollen. Denn sobald Sie unterschreiben, akzeptieren Sie die Preise der Stadtwerke und begeben sich der Möglichkeit, gegen die bisherigen Preiserhöhungen Widerspruch einlegen und die Jahresabrechnung kürzen zu können. Wie immer besteht natürlich ein gewisses rechtliches Restrisiko. Nach unserer Ansicht ist das Risiko aber überschaubar und das Angebot des Geschäftsführers nicht seriös.
     



Der Versuch von Ulrich Stratmann (fraktionslos), über den Stadtrat eine Senkung der Gaspreise bereits zum 1. Januar 2009 zur erreichen, ist in der Ratssitzung vom 10.12.2008 gescheitert (vgl. die Berichterstattung von Grevener Zeitung und Westfälischen Nachrichten). Insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Roland Post (ProG) sowie sein Stellvertreter Jürgen Diesfeld (CDU) ließen keinen Zweifel daran, dass sie nicht gewillt waren, sich im Aufsichtsgremium des örtlichen Energieversorgers zugunsten der Stadtwerkekunden einzusetzen. Und auch den übrigen Ratsmitgliedern der Schuldenkoalition aus CDU, SPD und ProG, unterstützt von FDP und UFW, war es offensichtlich mehr als recht, die beiden einnahmenstärksten Monate der Stadtwerke (Januar und Februar) noch mit überhöhten Gaspreisen einfahren zu können. Was schert uns die Verpflichtung des Energiewirtschaftsgesetzes, Erdgas so preisgünstig wie möglich verkaufen zu sollen, werden sie wohl gedacht haben - Hauptsache, wir können den Gaskunden noch ein wenig Geld aus der Tasche ziehen, um damit das selbst verschuldete Finanzloch der Stadt Greven stopfen zu können!

Ausdrücklich gedankt sei
den beiden fraktionslosen Ratsmitgliedern Werner Heiring und Ulrich Stratmann sowie der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, die sich gegen den Widerstand der Ratsmehrheit für eine Gaspreissenkung zum 1.1.2009 aussprachen. Aufgrund der Ölpreisbindung würde der Gaspreis ziemlich schnell korrigiert, wenn die Preise nach oben gingen. Nichts Anderes könne aber gelten, wenn die Ölpreise über 6 Monate ständig gesunken seien.

Nun ist es ganz gewiss keine Überraschung, dass der Stadtwerkeklüngel in Rat und Verwaltung seine jahrelange Energiepreispolitik weiterhin auf dem Rücken der Bürger betreiben will, um die Gewinne der Stadtwerke z.B. für die Finanzierung der Startbahnverlängerung am FMO (ca. 100 Mio. Euro) einsetzen zu können. Etwas verwunderlich ist aber, wie wenig dabei an die Möglichkeiten jedes Bürgers gedacht wird, die er als Wähler bei den Kommunalwahlen im Juni 2009 hat. Ob die Verfechter einer undurchsichtigen Preispolitik der Stadtwerke sich da nicht ein bisschen zu sicher sind?  

Zunächst einmal empfehlen wir jedem Gaskunden, gegen die verspätete und unzureichende Gaspreissenkung der Stadtwerke Greven Widerspruch einzulegen. Das kann sofort sein, zusammen mit Ihrem Widerspruch gegen die Jahresabrechnung oder zum Zeitpunkt der Gaspreissenkung am 1. März 2009. Wichtig ist nur, dass Sie überhaupt Widerspruch einlegen - denn ansonsten verspielen Sie Ihre Rechte. Ein Muster für einen Widerpruch finden Sie beim Bund der Energieverbraucher oder hier als WORD-Datei.



Wie andere Energieversorger haben die Stadtwerke Greven damit begonnen, gerichtliche Mahnbescheide an solche Kunden zu versenden, die die Jahresabrechnungen (unter Berufung auf § 315 BGB) gekürzt haben. Nach unseren Informationen handelt es sich insbesondere um diejenigen, die bereits seit 2005 von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht haben, weil ansonsten hier die Verjährung eintreten könnte.
Die Stadtwerke rechnen ganz gewiss damit, dass viele Kunden "kalte Füße" bekommen, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Sie setzen insbesondere auf diejenigen, von denen am wenigsten Widerstand zu erwarten ist. Dabei gibt es aufgrund der Rechtsprechung des vergangenen Jahres keinen Grund zu der Annahme, dass sich die Rechtsposition der Stadtwerke verbessert hätte. Im Gegenteil! Die Chancen für die Verbraucher, sich gegen die gierigen Energieversorger durchzusetzen, stehen so gut wie nie.
Gleichwohl  fühlen sich natürlich viele verunsichert, wenn sie Post vom Amtsgericht Hagen bekommen (das ist zuständig für NRW). Und aus diesem Grund möchten wir Sie hier mit den Informationen und Ratschlägen des Bundes der Energieverbraucher und der Verbraucherzentrale Hamburg versorgen, damit Sie Ihre Rechte kennen.
Aus diesen Informationen geht hervor, dass Sie erstens ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegen können. (Halten Sie aber unbedingt die vorgegebene 14-tägige Frist ein und kommen Sie bitte nicht auf die Idee, den gerichtlichen Mahnbescheid einfach zu ignorieren!)  Sollten Sie dann irgendwann
tatsächlich von den Stadtwerken verklagt werden - was keineswegs sicher ist - dann sollten Sie sich von einem in Fragen des Energierechts spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen. Sie haben dann nach den Informationen des Bundes der Energieverbraucher und der Verbraucherzentrale noch immer die Möglichkeit, die Forderung der Stadtwerke anzuerkennen und damit das Verfahren ohne zusätzliche Kosten zu beenden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei der Kürzung der Rechnung auf § 315 BGB (=Unbilligkeit der Preise) berufen haben.
Unser handfester Tipp: Bezahlen Sie nur dann die Forderung des Mahnbescheids, wenn Sie ansonsten nicht mehr in Ruhe Weihnachten feiern können. Wenn Sie sich aber bisher an unsere Musterbriefe gehalten und die Rechnungen der Stadtwerke  unter Berufung auf § 315 BGB gekürzt haben, dann legen Sie Widerspruch gegen die gesamte Forderung ein. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann können Sie den Widerspruch gegen den Mahnbescheid auch von einem Rechtsanwalt einlegen lassen, nachdem Ihnen Ihre Versicherung die Übernahme der Kosten bestätigt hat. 
Für unsere Empfehlungen können wir natürlich keine Gewähr übernehmen. Und denken Sie bitte daran, dass wir keine individuelle Rechtsberatung machen dürfen; denn dafür sind nach dem Rechtsberatungsgesetz allein die Rechtsanwälte zuständig. 




Wenn es um die Stadtwerke Greven geht, verwandelt sich der Sitzungssaal des Rathauses oft in eine Plapperbude!
Hauptdarsteller sind die Vertreter von CDU, SPD, ProG, UFW und die von Bürgermeister Vennemeyer geführte Stadtverwaltung. Viele plappern, ohne von der geringsten Sachkenntnis getrübt zu sein. Manche wollen den Bürger aber auch schlichtweg für dumm verkaufen!
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 15.10.2008 ging es bekanntlich um die Preisanpassungsklauseln in den Verträgen der Stadtwerke.
"Es besteht keinerlei Vermutung, dass die von den Stadtwerken verwendeten Klauseln nicht gesetzeskonform sein sollten." Das sagten die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Stadtwerke. Geschenkt. Dem stimmten aber auch die Experten der Stadtverwaltung zu und ebenfalls die Ratsmitglieder von CDU, SPD, ProG und UFW, obwohl die Verbraucherzentrale NRW die Klauseln schon für rechtswidrig erklärt hatte.
Keinerlei Vermutung, dass die Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke rechtswidrig sein könnten? Lesen Sie bitte hier (oder dort als WORD-Datei)  einen zusammenfassenden Bericht des Bundes der Energieverbraucher - und Sie werden den Ausdruck "Plapperbude" in Ihren aktiven  Wortschatz aufnehmen.




Ein Grund zur Beunruhigung ist das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.11.2008 nicht. Denn es betrifft in erster Linie die Tarifvertragskunden (=Kunden innerhalb der Grundversorgung). In Greven haben aber die meisten Gasverbraucher mit den Stadtwerken einen Sondervertrag (=Vertrag außerhalb der Grundversorgung) abgeschlossen, in dem eine Preisanpassungsklausel regelt, unter welchen Bedingungen der Gaspreis erhöht werden kann. Und diese Preisanpassungsklausel ist in den Grevener Verträgen genauso rechtswidrig wie die eingebauten Vertragsänderungsklauseln. Lesen  Sie bitte hier die Stellungnahme des Bundes der Energieverbraucher zum Urteil des BGH.

Kommentar: Es ist möglich oder sogar  wahrscheinlich, dass die Stadtwerke Greven jetzt unter Bezugnahme auf das o.a. Urteil versuchen, auf die jenigen Kunden Druck auszuüben, die die Rechnungen nicht komplett bezahlt haben. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen!

Inhalt dieser Seite
ntie
Gerichtsverfahren am 08.07.2010

Dr.Uwe Meyer im THÜGA-Beirat

Jahresabrechnung  2009

Leere Drohung der Stadtwerke

Eine Million Euro für "Green Gecco"

Wuff! Wir sind wieder wer...

Stadtwerke kündigen Verträge

4 Mio. Euro-Kredit für THÜGA

Gehaltserhöhung für den GF

Klage der Stadtwerke

Olpreisbindung / Klüngel

Gaspreissenkung zum 1.6.09

Gerichtsverfahren vertagt

Rückzahlung von MwSt

Stadtwerke greifen E.ON an


Info-Veranstaltung 05.02.2009

Viehhandel mit den Stadtwerken?

Gaspreissenkung zum 1.3.09


Gerichtliche Mahnbescheide

Plapperbude im Rathaus

BGH-Urteil 19.11.2008

Preisprognose
Gewinnabführungsverträge

Ängstliche Stadtwerke

Abschlagszahlungen

Anregung zum Gewinnabführungsvertrag
Preisänderungsklauseln






















                                                                                             





































































































































































































































































































































































































Gas wird 2009 billiger, Strom aber teurer.
 Lesen Sie dazu einen Bericht der FAZ vom 17.11.2008
______________________________________________________________________

Die Gewinnabführungsverträge der Stadtwerke Greven stehen jetzt - wie auch die übrigen Anregungen der IG-GrevenEnergie - auf der Tagesordnung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Greven: Mittwoch, 15.10.2008 im Sitzungssaal des Rathauses.
Lesen Sie dazu den ernüchternden Bericht über unsere Stadtverwaltung und unsere Schuldenkoalition im Grevener Rathaus.
______________________________________________________________________

Die Stadtwerke Greven haben es offenbar nicht so gerne, wenn die Webseite der IG-GrevenEnergie aufgerufen wird. Sie haben sich nämlich kurz nach Erscheinen  dieser Internetpräsenz die Rechte an der ähnlich klingenden Domain mit dem Namen "grevenenergie.de" gesichert, von der man unmittelbar zu den Stadtwerken Greven umgeleitet wird.
Kommentar: Warum so ängstlich, Herr Schäpermeier? Wir empfehlen den Stadtwerken, einen direkten Link zu "IG-GrevenEnergie.de" einzurichten, so wie wir selbstverständlich schon immer einen Link zu den Stadtwerken hatten, den wir hier gerne wiederholen.
______________________________________________________________________

Stadtwerke Greven empfehlen, die Abschlagszahlungen für Erdgas zu erhöhen. (02.10.2008)
Kommentar: Die IG-GrevenEnergie empfiehlt, die Jahresrechnungen der Stadtwerke zu kürzen.

Am 13.02.2008 hat die damalige IG-Gaspreis in einer Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung vorgeschlagen, die bestehenden Gewinnabführungsverträge der Stadtwerke Greven GmbH dahingehend zu überprüfen, ob sie mit dem Energiewirtschaftsgesetz in Einklang stehen. Am 25.02.2008 hat der Stadtrat beschlossen, diese Anregung zur Beratung an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zu überweisen.  Das ist jetzt mehr als 7 (in Worten: sieben) Monate her, ohne dass die Gewinnabführungsverträge beschlussgemäß auf die Tagesordnung gesetzt worden wären. Dafür zuständig ist Bürgermeister Vennemeyer.

Ebenfalls am 25.02.2008 hat der Stadtrat zwei weitere Anregungen der IG-GrevenEnergie an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Zum einen geht es dabei um die Einführung von Sozialtarifen  für den Bezug von Energie, zum anderen wird vorgeschlagen, die Preisänderungsklausel in den neuen Verträgen der Stadtwerke von der Verbraucherzentrale NRW juristisch überprüfen zu lassen. Wenn die Verbraucherzentrale die Preisänderungsklausel für rechtmäßig halte, solle die IG-GrevenEnergie die Kosten des Gutachtens bezahlen im anderen Fall die Stadt Greven.

Auch diese beiden Anregungen liegen seit über 7 Monaten in der Schublade des Bürgermeisters. Im Falle der Preisänderungsklausel vielleicht deshalb, weil der Bürgermeister die möglichen Kosten aus dem Stadtsäckel nicht bezahlen zu können glaubt. Es könnten ja 150 Euro sein ... 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
...
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die bestehenden Gewinnabfüh- rungsverträge der Stadtwerke Greven GmbH zu überprüfen oder von einem in Fragen des Energierechts ausgewiesenen Sachverständigen überprüfen zu lassen  ...                        
            mehr...




Weitere Anregungen  gemäß §24 GO

- Einführung von Sozialtarifen
- Überprüfung der Preisänderungsklausel in
   den neuen Stadtwerke-Verträgen
   
                           

                                                    
                                                      IG-GrevenEnergie ... die Energie für Grevens mündige Bürger!